Abhängig vom Wohnort und der Klassenstufe wird Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Schülerspezialtransport (in der Regel Taxen) befördert. Bei einer Kilometerentfernung unter 2 km (Primarstufe) bzw. 3,5 km (Klasse 5-10) zwischen Schul- und Wohnort muss die Beförderung eigenständig organisiert werden (z.B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad). Für alle anderen Schülerinnen und Schüler übernimmt der Kreis Steinfurt als Schulträger die Organisation der Beförderung. Rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres werden Sie von den Taxiunternehmen über den Transport (Haltestelle, Abholzeiten,…) informiert.
Die Unterstufe (Klasse 1-4) wird, ab einer Entfernung von 2 km zum Wohnort, mit einem extra eingerichteten Schülerspezialverkehr (in der Regel Taxen oder Kleinbusse) befördert.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 aus Ibbenbüren und Hörstel gibt es eine, mit dem Kreis vereinbarte, Sonderregelung. Diese Schülerinnen und Schüler werden noch, bei einer Entfernung von über 3,5 km zum Wohnort, bis einschließlich Klasse 6 mit dem Schülerspezialverkehr befördert. Ab der Klasse 7 fahren die Schülerinnen und Schüler mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus dem Wohnorten Lotte, Westerkappeln, Hopsten, Recke, Lengerich, Lienen, Ladbergen und Tecklenburg wird während der gesamten Schulzeit durch einen Spezialverkehr geregelt, in Hörstel, Recke und Westerkappeln ab dem jeweiligen Schulzentrum.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!